Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) steht für Würde, Gleichberechtigung, Schutz und Gleichheit! Genau diese Werte sollte jeder von uns vermitteln!

Keiner darf benachteiligt, ausgegrenzt, abgewertet oder aufgrund seines Geschlechts, seiner Sexualität, seines Glaubens, seiner Sprache, seiner Hautfarbe, seiner nationalen Zugehörigkeit, seiner politischen Überzeugung, seiner nationalen oder sozialen Herkunft, seines Vermögens oder anderer Unterschiede diskriminiert werden.

Artikel 2 verpflichtet die Staaten, den in ihm lebenden Minderheiten Schutz zu gewähren gegen jegliche Form von Diskriminierung – Minderheitenschutz.

Allgemein: Menschenrechte gelten für jeden weltweit seit dem 10. Dezember 1948. Jeder Mensch verfügt von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.

Staatsunabhängigkeit: Personen, die aus nicht souveränen, besetzten oder abhängigen Gebieten kommen, haben vollen Anspruch auf Menschenrechte.

Ziel: Gleichberechtigung im Umgang mit allen Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte.